Feuerwerkskörper

 

Pünktlich um Mitternacht wird am 31. Dezember wieder mit tausende Raketen, Böllern, Silvesterknallern und -krachern das neue Jahr begrüßt. Damit es nicht gleich mit einem Unfall oder Brandschaden durch ein Feuerwerk beginnt, gibt es einiges zu beachten.

 

Die Feuerwerksklassen in Österreich
Klasse F1&S1 : Feuerwerkscherzartikel & Feuerwerkspielwaren
Beispiele:
Artikel der Klasse I dürfen das ganze Jahr hindurch erworben und verwendet werden.  Da die in diesen Produkten enthaltenen Satzmengen sehr gering sind, ist auch keine Altersbeschränkung gegeben. Ein verantwortungsvoller Umgang ist aber auch mit diesen Artikeln unumgänglich. Ein Gebrauch in Räumen ist ebenfalls nicht verboten.
Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F1 12 Jahre, bei der Kategorie S1 16 Jahre.
  • Bienen & Hummeln
  • Party- & Tischfeuerwerk
  • Gold- u. Silberregen
  • Wunderkerzen
  • Knallerbsen
Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F1&S1 : Feuerwerkscherzartikel & Feuerwerkspielwaren nötig:
Für Feuerwerksartikel der Klasse I ist im Allgemeinen keine Genehmigung zum Abbrand erforderlich. Eine Verwendung in Räumen ist erlaubt. Es gelten lediglich die allgemeinen Verbote. Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F1 12 Jahre, bei der Kategorie S1 16 Jahre.
  • Keine

 

Klasse F2: Kleinfeuerwerk
Beispiele:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben werden noch von diesen verwendet werden. Diese Produkte müssen um in Österreich verwendet werden zu dürfen folgende Bedingungen erfüllen:
  • Die Gebrauchsanweisung muss auf dem Gegenstand in deutscher Sprache ersichtlich sein.
  • Die Altersbeschränkung muss ersichtlich sein.
  • Die Klassenzugehörigkeit (F2) muss ersichtlich sein.
  • Eine gemeinsame Zündung (das Verleiten) von Artikeln der Klasse F2 ist nicht erlaubt. (Ausnahme Batterien sowie Inhaber eines Pyrotechnikausweises)
  • Batterien dürfen nicht mehr als 500g NEM, beim Einsatz vin Fontänen nicht mehr als 600g NEM besitzen
Die Verwendung dieser Artikel ist außerdem nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  • Lady Cracker
  • "Schweizer Kracher"
  • Vulkane
  • Raketen
  • Heuler & Schwärmer
  • Sonnenräder
  • Römische Lichter
  • Batterien (Cakes)
Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F2: Kleinfeuerwerk nötig:
Neben der Einhaltung zur Überlassung Besitz und Verwendung von Klasse F2 Artikeln ist lediglich eine Einverständniserklärung der jeweiligen Grundstückseigentümers notwendig. Sollen Klasse F2 Artikel innerhalb des Ortsgebiets (leicht an den Ortstafeln zu erkennen) abgebrannt werden, so ist dies prinzipiell verboten, außer der Bürgermeister des Ortes erlässt eine Ausnahmegenehmigung.
Eine gemeinsame Zündung (das Verleiten) von Artikeln der Klasse F2 ist nicht erlaubt. (Ausnahme Batterien sowie Inhaber eines Pyrotechnikausweises). Batterien dürfen nicht mehr als 500g NEM, beim Einsatz von Fontänen nicht mehr als 600g NEM besitzen. Die Verwendung in Menschenmengen (auch bei Sportveranstaltungen) ist untersagt. Ebenso in der Nähe von Stätten mit leicht entzündlichen Stoffen und Gegenständen.
  • Einverständnis Grundstückseigentümer
  • im Ortsgebiet: Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters
  • empfohlen: Versicherung

 

Klasse F3 & F4: Mittel- & Großfeuerwerk
Beispiele:
Die Klassen II & IV fassen Artikel zusammen, die nur an Personen mit besonderer behördlicher Bewilligung abgegeben werden dürfen und auch nur von solchen verwendet werden dürfen. Da diese Personen ohnehin die notwendigen Fachkenntnisse besitzen müssen, und alle anderen diese nicht benötigen wird hier auf Details verzichtet. Vom Einsatz von Gegenständen der Klassen III und IV wird allen Laien abgeraten, da sich dieses Profifeuerwerk in der Handhabung und und der Art der Umsetzung maßgeblich von frei verkäuflichen Produkten unterscheidet. Werden Ihnen solche Produkte dennoch, ohne auch eine entsprechende Genehmigung zu achten, angeboten, raten wir dringend dazu den jeweiligen Händler gänzlich zu meiden.
Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F3 18 Jahre, bei der Kategorie F4 18 Jahre.
  • Feuerwerksbombe
  • Batterien (Cakes)
  • Raketen
  • Zylinderbomben
  • lose pyrotechnische Gegenstände
Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F3: Mittelfeuerwerk nötig:
Für Feuerwerke der Klasse F3 & F4 sind die Bedingungen wesentlich komplizierter. Neben der Genehmigung des Grundstückseigentümers ist zunächst eine Kommissionierung des Abbrandplatzes durchzuführen bei der wird unter Beisein von Vertretern der Gemeinde, der Feuerwehr, der Bezirksverwaltungsbehörde, der Grundstückseigentümer, Vertreter der Exekutive u.a. durchgeführt. Diese Kommissionierung ist in der Regel einige Jahre gültig.  Damit muss um die Genehmigung des Feuerwerkes bei der Bezirksverwaltungsbehörde angesucht werden. Voraussetzung für einen positiven Bescheid sind unter anderem Nachweis einer Versicherung, Nachweis dass pyrotechnische Gegenstände nicht missbräuchlich verwendet werden.
  • Einverständnis Grundstückseigentümer
  • Kommissionierung des Abbrandplatzes
  • gültiger Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Versicherung
  • Nachweis dass pyrotechnische Gegenstände nicht missbräuchlich verwendet werden
Erforderliche Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes Klasse F4: Großfeuerwerk nötig:
Die Voraussetzungen für die eine Durchführung eine Großfeuerwerkes sind prinzipiell analog der eines Mittelfeuerwerkes. Hierfür muss der Pyrotechniker allerdings zusätzlich behördlich geprüft sein und den Nachweis über ausreichende Kenntnisse erbringen indem er eine anerkannte Lehrgangsstätte besucht und die entsprechenden Prüfungen abgelegt hat.
  • Einverständnis Grundstückseigentümer
  • Kommissionierung des Abbrandplatzes
  • gültiger Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Versicherung
  • Kenntnisse zum Abbrand von Feuerwerken der Klasse F4

 

Checkliste

Vorbereitung

  • Kaufen Sie Ihre Feuerwerkskörper nur beim Fachhändler. Denn nur dann können Sie sicher sein, dass das Material hochwertig ist und kein Sicherheitsrisiko besteht. Außerdem können Sie im Schadensfall - der hoffentlich nicht eintritt - Ansprüche geltend machen. Qualitätsprodukte erkennen Sie unter anderem an der aufgedruckten Gebrauchsanweisung. Lesen Sie diese bereits vorab, nicht erst kurz vor zwölf.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Fenster und Balkontüren, sowie Jalousien oder Rollläden geschlossen sind. Damit können Sie verhindern, dass sich Raketen in Ihre Wohnung verirren und einen Brand auslösen. Räumen Sie zusätzlich alle leicht brennbaren Gegenstände vom Balkon, der Terrasse und aus dem Garten.
  • Tragen Sie beim Abschießen des Feuerwerks eng anliegende Kleidung. Sie sollte aus Baumwolle, Jeansstoff oder Leder bestehen. Vermeiden Sie Kunstfasern, Kapuzen, aufgekrempelte Ärmel oder Hosenkrempen. Sie sind Fallen für verirrte Feuerwerkskörper. Bestenfalls tragen Sie sogar eine Schutzbrille und verwenden Ohrenstöpsel. Denn nach Verbrennungen sind Hörschäden die zweithäufigste Verletzungsarten zu Silvester.
  • Bewahren Sie immer einen Feuerlöscher in Reichweite auf.
  • Suchen Sie den geeignetsten Abschussplatz bereits, wenn es noch hell ist.
  • Halten Sie dabei ausreichend Abstand zu:
    1. Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen sowie Bäumen (verirrte Feuerwerkskörper können große Schäden anrichten)
    2. Krankenhäusern, Altenheimen, Tierheimen und Kirchen (wegen der Lärmbelästigung)
    3. Tankstellen, Lagern, Betriebsanlagen und Parkplätzen (wegen Brandgefahr durch Funkenflug und Ascheregen)

Wenn´s erst wird

  • Zünden Sie Raketen niemals in geschlossenen Räumen!
  • Lassen Sie Ihre Kinder nicht mit Feuerwerkskörpern hantieren. Das Anzünden ist die Aufgabe von Erwachsenen!
  • Prüfen Sie, woher und wie stark der Wind weht. Schießen Sie Feuerwerke immer in die Richtung ab, in die auch der Wind weht.
  • Ein sicherer Start gelingt Ihnen, wenn Sie die klassischen Raketen mit Holzstiel aus einer leeren Glasflasche, die wiederum in einer Getränkekiste steht, starten lassen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie die Kiste auch noch am Boden befestigen. Positionieren Sie die Rakete so, dass sie senkrecht aufsteigen kann.
  • Zünden Sie eine Rakete nach der anderen an, nicht alle gleichzeitig. Achten Sie dabei auch auf den Funkenflug. Er könnte Feuerwerkskörper, die sich in der Nähe befinden ebenfalls entzünden.
  • Gehen Sie so schnell wie möglich auf Sicherheitsabstand und beobachten Sie das Feuerwerk aus einiger Entfernung. Je nach Art der Rakete sollte der Abstand zwischen 10 und 30 Metern betragen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Gebrauchsanweisung.
  • Beachten Sie, dass das Rauchen am Abschussplatz absolut verboten ist. Wenn Sie bereits Alkohol getrunken haben, sollten Sie keine Raketen anzünden. Denn Alkohol beeinträchtigt die Reaktionszeit und kann Ihnen somit zum Verhängnis werden. Stoßen Sie also erst nach dem Feuerwerk auf das neue Jahr an.
  • Nähern Sie sich einem Feuerwerkskörper, der trotz Abbrennen der Zündschnur nicht abgefeuert hat, erst frühestens nach fünf Minuten. "Ertränken" Sie ihn in einem bereitgestellten Kübel mit Wasser. Zünden Sie "Nieten" auf keinen Fall nochmals an, sie könnten in der Hand explodieren.
  • Wenn Sie der Umwelt etwas Gutes tun wollen, sammeln Sie die Feuerwerksreste beim Spaziergang am nächsten Morgen ein und entsorgen Sie sie.

 

Wie Sie ihr Auto schützen können

Prinzipiell ist es zwar so, dass handelsübliche Silvesterraketen der Karosserie Ihres fahrbaren Untersatzes kaum schaden können. Wenn Reste oder ausgebrannte Raketen auf Ihr Auto fallen, sind grundsätzlich keine größeren Beschädigungen zu befürchten. Wenn Kracher jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto geworfen werden, können größere Schäden an Lack, Schreiben oder Inneneinrichtung entstehen. Deshalb sollten Sie ein paar Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:

  • Am sichersten ist Ihr Auto in der Silvesternacht natürlich in einer Garage aufgehoben. Wenn Sie selbst keine Unterstellmöglichkeit haben, suchen Sie sich einen Platz in einem Parkhaus oder einer ruhigen Seitenstraße. Achten Sie darauf, dass keine Kneipen und Silvester-Events in der Nähe sind.
  • Saubere Autos mit gewachstem Lack sind übrigens resistenter gegen Feuerwerkskörper. Sie gleiten leichter ab und Schmauchspuren können eventuell mit Lackreiniger entfernt werden.
  • Montieren Sie Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern ab oder verschließen Sie sie mit Klebeband. Denn darunter können sich leicht Knallkörper fangen.
  • Sie können Ihr Auto zusätzlich mit Planen aus hitzebeständigem Material abdecken. Einfache Kunststoffhüllen reichen jedoch nicht aus.
  • Benützen Sie keinesfalls Autodächer oder Kühlerhauben als "Abschussrampe"!
  • Fahren Sie zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr nur in Notfällen. Wenn sich eine Autofahrt nicht vermeiden lässt, fahren Sie sehr langsam, halten Sie Ihre Fenster geschlossen und umfahren Sie heftige Feuerwerke. Wird Ihr Auto von einem Feuerwerkskörper getroffen, sollten Sie nicht an Ort und Stelle stehenbleiben und aussteigen, sondern ein paar Meter weiterfahren und gegebenenfalls die Polizei anrufen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Versicherung so bald wie möglich zu benachrichtigen. Geben Sie ihr die Möglichkeit, den frischen Schaden zu begutachten!

 

Quellen
  • Zürich Versicherung
  • www.pyrotechnik.co.at
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www.ff.kottes.at